Aus gegebenem Anlass:

Bei (kurzfristigen) Spielabsagen/-verlegungen sind gem. §20 (3) der Ausschreibung folgende Stellen zu informieren:

(3) Der verlegende Verein muss folgende Stellen informieren:

- Spielpartner

- Spielleitung

- die eingeteilten Schiedsrichter (bei Vereinsansetzung vom zuständigen Vereins-SR-Wart, bei Fehlen eines Vereins-SR-Wartes beim Abteilungsleiter erfragen)

- den zuständigen Schiedsrichter-Einsatzleiter (bei Vereinsansetzung den zuständigen Vereins-SR-Wart)

- etwaige SR-Coaches oder SR-Prüfer oder Spielbeobachter

 

Bei kurzfristigen Absagen (am Spieltag oder einen Tag vor dem Spieltag) hat die Info an die Personen, die sich normalerweise in die jeweilige Spielhalle begeben müssten, (zusätzlich) telefonisch zu erfolgen. Diese Personen sind in der Auflistung oben unterstrichen. 

Wir bitten telefonische Infos an die Spielleitung, speziell am Wochenende 02.12.23 und 03.12.23, möglichst zu unterlassen. Es gibt bereits diverse Spielabsagen und sofern eine einzelne Absage erst im Laufe des Tages oder erst nach dem geplanten Spieltermin erfasst wird ist dies nicht dramatisch. Wichtig ist dass niemand umsonst in der Halle steht oder losfährt.